Rechtsanwalt Dieter Abel Hamburg


Erbrecht

Nach dem Erbfall helfe ich außergerichtlich oder gerichtlich bei der

  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen,
  • Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften,
    auch mit Teilungsversteigerungen
  • Nachlasssicherung ,
  • Wahrnehmung von Testamentsvollstreckungen,
  • Nachlassverwaltungen
  • Abwicklung des Erbfalls

Sind nicht alle Miterben bekannt, helfe ich bei der Suche der übrigen Erben bzw. der Beschaffung der für einen Erbscheinsantrag notwendigen Urkunden.

Vor dem Erbfall

  • berate ich im Zusammenhang mit Testamenten, Eheverträgen und Erbverträgen sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
  • entwerfe ich das Behindertentestament unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation und den Bedürfnissen der Beteiligten
  • besteht intensiver Beratungsbedarf, wenn eine überschuldete Person begünstigt werden soll, um zu vermeiden, dass die Gläubiger dieser Person nicht auf die Erbschaft zugreifen können.
  • ist die Planung von vorweggenommener Erbfolge auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten möglich

Im Erbrecht gilt besonders: Vorsorgende Beratung hilft späteren Streit vermeiden

 

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