
Erbrecht
Nach dem Erbfall helfe ich außergerichtlich oder gerichtlich
bei der
- Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen,
- Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften,
auch mit Teilungsversteigerungen
- Nachlasssicherung ,
- Wahrnehmung von Testamentsvollstreckungen,
- Nachlassverwaltungen
- Abwicklung des Erbfalls
Sind nicht alle Miterben bekannt, helfe ich bei der Suche der übrigen
Erben bzw. der Beschaffung der für einen Erbscheinsantrag notwendigen
Urkunden.
Vor dem Erbfall
- berate ich im Zusammenhang mit Testamenten, Eheverträgen und Erbverträgen sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
- entwerfe ich das Behindertentestament unter Berücksichtigung der
jeweiligen Situation und den Bedürfnissen der Beteiligten
- besteht intensiver Beratungsbedarf, wenn eine überschuldete Person
begünstigt werden soll, um zu vermeiden, dass die Gläubiger dieser
Person nicht auf die Erbschaft zugreifen können.
- ist die Planung von vorweggenommener Erbfolge auch unter steuerrechtlichen
Gesichtspunkten möglich
Im Erbrecht gilt besonders: Vorsorgende Beratung hilft späteren
Streit vermeiden