

Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Familienrecht sind
Ich berate aber auch die zukünftigen Eheleute vor Eheschließung zur
Frage, ob und gegebenenfalls was für ein Ehevertrag geschlossen werden
sollte. Dabei sind unter Umständen die Gesichtspunkte einer zukünftigen
Selbständigkeit, einer zukünftigen Erbschaft, usw. zu berücksichtigen..
Bei beabsichtigter Trennung berate ich über Fragen
Ziel jeglicher Tätigkeit sollte es sein, einen Rosenkrieg zu vermeiden,
allein schon, um die Kosten niedrig zu halten.
Ich berate und vertrete aber auch
Ich betreibe für meine Mandanten auch die Aufhebung einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft.
Auch im Ehe- und Familienrecht gilt: Vorsorgende Beratung hilft Geld sparen.