Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Gemeinschaftliches Testament und Ehescheidung

 

Viele Eheleute errichten ein gemeinschaftliches Testament, legen es zur Seite,
denken nicht mehr daran, wenn sie sich scheiden lassen. Danach errichtet
jeder ein neues Testament.

Das neue Testament ist auch in der Regel das wirksame, denn § 2077 BGB
bestimmt, dass ein Testament zu Gunsten des Ehegatten unwirksam wird,
wenn die Ehe geschieden wird. Dies gilt grundsätzlich auch für gemein-
schaftliche Testamente. Eine Ausnahme bildet aber § 2268 Absatz II BGB.

Ich empfehle daher  bei gemeinschaftlichen Testamenten einen Passus aufzu-
nehmen, der die Anwendung dieser Ausnahme ausschließt.  Lassen Sie
sich durch einen Rechtsanwalt oder Notar beraten. Nach Scheidung sollten
Sie eventuell das gemeinschaftliche Testament formgerecht widerrufen.
Holen Sie vorsorglich Rat ein.