Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Bundesverfassungsgericht gegen BGH

Mehr Unterhalt für geschiedene Ehefrauen?

Das Bundesverfassungsgericht hat Teile der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zu Fragen des für geschiedene Eheleute zu zahlenden Unterhalts als verfassungswidrig beanstandet.

Die Konsequenz dieser veränderten Situation wird sein:

Geschiedene Ehefrauen, deren Ex-Ehemänner wieder verheiratet sind, haben eine Chance auf erhöhten Unterhalt, wenn der geschiedene Ehemann gut verdient. Wenn dann auch noch kein (vorrangiger) Kindesunterhalt gezahlt werden muss, steigen die Erfolgsaussichten auf erhöhte Unterhaltszahlungen erheblich. Sie müssen aber den geschiedenen Ehepartner ( nach Möglichkeit schriftlich ) auffordern, mehr zu zahlen.

Lassen Sie sich beraten.