Originalvollmacht muss vorgelegt werden
unwirksame Kündigungserklärung
- Eine Kündigung, die durch einen Bevollmächtigten erklärt wird, ist unwirksam, wenn
keine Originalvollmacht beigefügt wird, die zur Kündigung berechtigtund
- aus diesem Grund die Kündigungserklärung zurück gewiesen wird.
Die Beifügung einer (Fax-)Kopie der Vollmacht reicht nicht!