Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Kündigung und Vollmacht

Originalvollmacht muss vorgelegt werden

unwirksame Kündigungserklärung

  • Eine Kündigung, die durch einen Bevollmächtigten erklärt wird, ist unwirksam, wenn
    keine Originalvollmacht beigefügt wird, die zur Kündigung berechtigt

    und

  • aus diesem Grund die Kündigungserklärung zurück gewiesen wird.

Die Beifügung einer (Fax-)Kopie der Vollmacht reicht nicht!