Arbeitsrecht
Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Abfindung, Rechtsberatung
Als Anwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Ihre Interessen im Individualarbeitsrecht bei Kündigung, Abmahnung, Zeugniserteilung …
- Sie haben die Kündigung schon erhalten?
- Die Kündigung droht?
- Sie haben eine Abmahnung erhalten?
- Ihr Arbeitsvertrag ist zum x-ten Mal befristet?
Im Bereich des Arbeitsrechts berate ich in meiner Kanzlei Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde,
- es sich um eine fristgerechte oder fristlose Kündigung handelt,
- ob die Kündigung ordnungsgemäß ist,
- das Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber ordentlich unterschrieben wurde,
- ob eine Abmahnung wirksam ist,
- ob eine Abmahnung vor Kündigung erfolgte,
- ob eine Abfindung zu zahlen ist,
- ob eine Wiedereinstellung in Frage kommt,
- bei Erhalt oder Ausspruch einer Abmahnung,
- bei Abschluss eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrages,
- bei einer Auflösungsvereinbarung,
- in Fragen des Sonderkündigungsschutzes
- (Mutterschutz, Schwerbehinderung, etc.),
- in Fragen der Urlaubsgewährung,
- bei wirtschaftlich notwendigem Personalabbau,
- bei Ausspruch oder Abwehr einer verhaltensbedingten Kündigung
und vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht
- im Verfahren über eine Kündigungsschutzklage,
- im Verfahren über die Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung eines Arbeitsvertrages,
- bei Klagen gegen eine Abmahnung.
Selbstverständlich werden auch Rückstände von Lohn oder Gehalt geltend gemacht.
Gerade im Arbeitsrecht gilt: Vorsorgende Beratung hilft Geld sparen.
Bitte beachten Sie, dass nach Zugang einer Kündigung die Kündigungsschutzklage binnen einer Frist von 3 Wochen ab Zugang zu erheben ist. Binnen einer Frist von 3 Wochen nach Beendigung eines befristeten
Arbeitsvertrages muss auch die Unwirksamkeit der Befristung durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Termine für eine Erstberatung werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden ermöglicht.
