Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Arbeitsvertrag | Abmahnung | Kündigung | Kündigungsschutz | Abfindung

Arbeitsrecht

Juristische Betreuung im Arbeitsrecht in Hamburg



Der Arbeitsplatz ist steter Schauplatz von Interessenkonflikten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Jede Störung belastet das Vertrauensverhältnis auf beiden Seiten und gefährdet den Erhalt der Arbeitsstelle. Doch nicht immer sind Verwarnungen oder andere Maßnahmen der Arbeitgeberseite zwingend rechtskräftig. Im Zweifelsfall kann ich Ihnen im Arbeitsrecht Ihre Bedenken aus dem Weg räumen.

Nehmen Sie jederzeit meine Hilfe in Anspruch – nicht jede Entscheidung müssen Sie kampflos hinnehmen. Egal, ob Sie bereits bei der Aufnahme Ihrer Tätigkeit auf Unstimmigkeiten im Arbeitsvertrag stoßen oder gegen eine möglicherweise ungültige Beendigung vorgehen möchten – ich unterstütze Sie in allen Phasen Ihres Beschäftigungsverhältnisses.



Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Abfindung, Rechtsberatung

Als Anwalt berate und vertrete ich Ihre arbeitsrechtlichen Interessen im
Individualarbeitsrecht bei Kündigung, Abmahnung, Zeugniserteilung …

  • Sie haben die Kündigung schon erhalten?
  • Die Kündigung droht?
  • Sie haben eine Abmahnung erhalten?
  • Ihr Arbeitsvertrag ist zum x-ten Mal befristet?

Im Bereich des Arbeitsrechts berate ich in meiner Kanzlei Arbeitnehmer und Arbeitgeber

  • ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde,
  • es sich um eine fristgerechte oder fristlose Kündigung handelt,
  • ob die Kündigung ordnungsgemäß ist,
  • das Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber ordentlich unterschrieben wurde,
  • ob eine Abmahnung wirksam ist,
  • ob eine Abmahnung vor Kündigung erfolgte,
  • ob eine Abfindung zu zahlen ist,
  • ob eine Wiedereinstellung in Frage kommt,
  • bei Erhalt oder Ausspruch einer Abmahnung,
  • bei Abschluss eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrages,
  • bei einer Auflösungsvereinbarung,
  • in Fragen des Sonderkündigungsschutzes
  • (Mutterschutz, Schwerbehinderung, etc.),
  • in Fragen der Urlaubsgewährung,
  • bei wirtschaftlich notwendigem Personalabbau,
  • bei Ausspruch oder Abwehr einer verhaltensbedingten Kündigung

und vertrete Sie vor dem Arbeitsgericht

  • im Verfahren über eine Kündigungsschutzklage,
  • im Verfahren über die Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung eines Arbeitsvertrages,
  • bei Klagen gegen eine Abmahnung.

Selbstverständlich werden auch Rückstände von Lohn oder Gehalt geltend gemacht.

Gerade im Arbeitsrecht gilt: Vorsorgende Beratung hilft Geld sparen.
Bitte beachten Sie, dass nach Zugang einer Kündigung die Kündigungsschutzklage binnen einer Frist von 3 Wochen ab Zugang zu erheben ist. Binnen einer Frist von 3 Wochen nach Beendigung eines befristeten

Arbeitsvertrages muss auch die Unwirksamkeit der Befristung durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden.

Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Termine für eine Erstberatung werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden ermöglicht.




Rechtsanwalt Dieter Abel begleitet Sie im Großraum Hamburg durch verschiedenste rechtliche Schwierigkeiten im Arbeitsalltag. Für alle üblichen Beratungsleistungen zu den Themen Arbeitsvertrag, Urlaubsanspruch, Arbeitszeugnis und Ähnlichem stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Daneben gehört die juristische Begleitung im Zuge einer Kündigungsschutzklage zu meinem Spezialgebiet. In der Nähe der Alster und nicht weit von der Hafencity gelegen, begrüße ich Mandanten der Arbeitnehmerseite in meinen Büroräumen. Die gute verkehrstechnische Anbindung sorgt für eine optimale Erreichbarkeit aus den Bezirken Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg sowie Wandsbek.