Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

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Abfindung

Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg sorgt für eine angemessene Abfindung

 

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung erhalten? Diese wird sie in finanzielle Schwierigkeiten stürzen? Das muss nicht sein! In vielen Fällen besteht eine begründete Aussicht auf eine Abfindung. Ich überprüfe in meiner Kanzlei in Hamburg das Kündigungsschreiben und unterstütze Sie bei der Verhandlung einer Abfindung.

Nehmen Sie sofort nach Erhalt des Kündigungsschreibens Kontakt zu mir auf und lassen Sie sich von mir über Ihre Rechte und Ansprüche informieren. So können wir gemeinsam frühzeitig eingreifen, um einen gerechten Ausgleich für Sie durchzusetzen.

 

Besteht Anspruch auf eine Abfindung?

Grundsätzlich sieht das Gesetz bei der Kündigung durch den Arbeitgeber keinen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes vor. Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle, in denen Sie als Arbeitnehmer auf eine Abfindung hoffen können. Ich überprüfe gerne, ob Ihr Fall dazugehört. Dafür muss einer der folgenden Punkte zutreffen:

 

  • Die Kündigung ist ungerechtfertigt und beide Parteien stimmen einer gütlichen Einigung durch die Zahlung einer Abfindung zu.
  • Es handelt sich um eine Massenentlassung und der Arbeitgeber muss gemäß Tarifvertrag oder Sozialplan eine entsprechende Zahlung leisten.
  • Der Arbeitnehmer hat gemäß § 1a KSchG (betriebsbedingte Kündigung) oder § 9 KSchG (gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses) einen Anspruch auf eine Abfindung.
  • Der Arbeitgeber bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an.
  • Es handelt sich um einen Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG.

 

Wie hoch fällt die Abfindung aus?

Auch für die Höhe der Abfindung gibt es im Gesetz keine Grundsatzregelung . Daher kommt es auf das Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts an, welche Summe Sie erhalten. Deren Berechnung hängt unter anderem von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Ihren Beurteilungen durch den Arbeitgeber sowie von der Höhe Ihres Gehalts ab. Allgemein wird ein halbes bis ein ganzes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Berechnungsgrundlage für eine Abfindung herangezogen. In meiner Anwaltskanzlei in Hamburg lege ich Ihnen gerne alle Einzelheiten der Berechnung dar.

 

Kompetente anwaltliche Hilfe erhöht Ihre Chancen auf eine Abfindung

Wenn sich herausstellt, dass Ihnen eine Abfindung zusteht, bin ich Ihnen dabei behilflich, Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchzusetzen. Ich handle zuverlässig die für Sie beste Lösung aus.

 

Darum verlassen sich Mandanten in und um Hamburg seit Jahren auf mich:

  • Termin für eine Erstberatung i.d.R. innerhalb 48 Stunden
  • Individuelle persönliche oder telefonische Beratung
  • Transparente Aufklärung über alle Kosten
  • Moderne Kommunikation via E-Mail oder Kontaktformular
  • Regelmäßige Fortbildung
  • Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht