Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Arbeitsvertrag | Abmahnung | Kündigung | Kündigungsschutz | Abfindung

Kündigung

Rechtsanwalt Dieter Abel in Hamburg: Ihr Anwalt im Fall einer Kündigung

 

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist für fast jeden Arbeitnehmer ein Schock. In meiner Kanzlei in Hamburg stellen Kündigungsschutzklagen daher einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der arbeitsrechtlichen Tätigkeit dar. Gleich zu Beginn möchte ich Ihnen einen sehr wichtigen Rat geben: Handeln Sie schnell! Drei Wochen nach Zugang der Kündigung läuft die Frist zur Klageerhebung ab. Danach gilt die Kündigung als rechtswirksam.
Kontaktieren Sie mich also frühzeitig, damit wir gemeinsam genügend Handlungsspielraum haben – sowohl für die Prüfung Ihrer Kündigung als auch für die eventuelle Einleitung gerichtlicher Maßnahmen.

 

Was muss bei Kündigungen beachtet werden?

Nach Erhalt einer Kündigung prüfe ich in meiner Kanzlei in Hamburg die unterschiedlichsten Details, die eine Kündigung möglicherweise unwirksam machen, zum Beispiel:

  • Ist die ordentliche Kündigung verhaltens-, betriebs- oder personenbedingt?
  • Liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vor?
  • Wurden gesetzliche und gegebenenfalls tarifliche Kündigungsfristen beachtet?
  • Wurde eine korrekte Sozialauswahl durchgeführt?
  • Wurde die Kündigung von einer kündigungsberechtigten Person unterschrieben?
  • Bezieht sich die Kündigung auf eine möglicherweise unwirksame Abmahnung?
  • Wurde der Betriebsrat angehört?
  • Besteht ein besonderer Kündigungsschutz (z.B. bei Betriebsratsmitgliedern sowie schwangeren und schwerbehinderten Mitarbeitern)?

Dies sind nur einige Beispiele – um eine Weiterbeschäftigung oder eventuell einen finanziellen Ausgleich in Form einer Abfindung durchzusetzen, sollten Sie sich frühzeitig an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

 

Ungerechtfertigte Kündigung – was passiert jetzt?

Ist Ihre Kündigung rechtlich nicht wirksam, haben wir ab Zugang der Kündigung drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Das Verfahren teilt sich in zwei Schritte. Im ersten Schritt, der sogenannten Güteverhandlung, wird versucht, eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber herbeizuführen. Das Verfahren kann nach diesem Termin mit einem Vergleich und einer Abfindung für den Arbeitnehmer enden. Bleibt die Einigung aus, folgt im zweiten Schritt der sogenannte Kammertermin. Hier werden Zeugen angehört und das Verfahren endet mit einem Gerichtsurteil oder einem Vergleich. Im Anschluss können Rechtsmittel das Verfahren weiterführen.

 

Ich verstehe mich als Anwalt der Arbeitnehmer

In Hamburg bieten viele Anwälte ihre Dienste an – aus diesen Gründen sollten Sie sich an mich wenden:
Ich vertrete fast nur Arbeitnehmer und gerate somit nicht in Interessenskonflikte.
Ich bin ständig schnell erreichbar, weil einige Fragen keinen Aufschub dulden.
Termine für eine Erstberatung erhalten Sie in der Regel bereits innerhalb 48 Stunden.
Ich strebe in Ihrem Interesse zunächst eine außergerichtliche Einigung an.