Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Testament | Erbfolge | Erbe | Erbengemeinschaft | Pflichtteil

Erbrecht

Als Rechtsanwalt für Erbrecht übernehme ich Ihr Mandat. Ich berate in meiner Kanzlei in allen Fragen rund um die folgenden Themen:

  • Erbfolge
  • Erbengemeinschaft
  • Pflichtteil, Erbe, Pflichteilsrecht
  • Erbschaft
  • Erbschein
  • Testamente,
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Im Erbrecht gilt besonders: Vorsorgende Beratung hilft späteren Streit vermeiden

Aber auch vor Gericht vertrete ich Sie in Fragen des Pflichtteilsrechts, im Erbscheinsverfahren, bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

In mehreren 100 Nachlasssachen, seien es Nachlassauflösungen, Erbauseinandersetzungen, Streitigkeiten über Pflichtteil, Testamentsgestaltungen habe ich in langen Jahren Erfahrung gesammelt,  die Ihnen eine individuelle und sichere Bearbeitung Ihrer Probleme gewährleistet.

Jedes Verfahren bedarf einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und mir. Richtig stark sind wir nur gemeinsam. Dies gilt für erbrechtliche Auseinandersetzungen besonders.

 

Nach dem Erbfall helfe ich außergerichtlich oder gerichtlich bei der

  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Pflichtteilsansprüchen,
  • Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften,
    auch mit Teilungsversteigerungen
  • Nachlasssicherung ,
  • Wahrnehmung von Testamentsvollstreckungen,
  • Nachlassverwaltungen
  • Abwicklung des Erbfalls

Sind nicht alle Miterben bekannt, helfe ich bei der Suche der übrigen Erben bzw. der Beschaffung der für einen Erbscheinsantrag notwendigen Urkunden.

 

Vor dem Erbfall

  • berate ich im Zusammenhang mit Testamenten, Eheverträgen und Erbverträgen sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
  • entwerfe ich das Behindertentestament unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation und den Bedürfnissen der Beteiligten
  • besteht intensiver Beratungsbedarf, wenn eine überschuldete Person begünstigt werden soll, um zu vermeiden, dass die Gläubiger dieser Person nicht auf die Erbschaft zugreifen können.
  • ist die Planung von vorweggenommener Erbfolge auch unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten möglich

Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Termine für eine Erstberatung werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden ermöglicht.