Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Kündigungsschutzklage

Professionelle Beratung zum Thema Kündigungsschutzklage in Hamburg



Sie haben ein Kündigungsschreiben erhalten oder Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt? Der Verlust des Arbeitsplatzes kann in heutigen Zeiten schnell zur Gefährdung für die eigene Existenz und die der Familie werden. Unabhängig von den zugrundeliegenden Umständen stehen Betroffene oftmals vor der Frage: Ist meine Entlassung rechtens?

Durch meine Erfahrung im Arbeitsrecht kenne ich mich mit allen Fragen und Problemen rund um das Thema Kündigung aus. Wenn Sie gegen eine als unrechtmäßig empfundene Entlassung vorgehen möchten, bin ich Ihr Ansprechpartner. Gerne helfe ich Ihnen dabei, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.

Bitte beachten Sie: Der Handlungsspielraum ist zeitlich begrenzt – innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung muss ich als Rechtsanwalt für Sie in Aktion treten. Vereinbaren Sie daher frühzeitig einen Termin in meiner Kanzlei in Hamburg. Gemeinsam kämpfen wir per Klage um den Erhalt Ihrer Arbeitsstelle oder handeln – wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar geworden ist – eine angemessene Abfindung aus.

Welche Art von Kündigung kann der Arbeitgeber aussprechen?

Das Kündigungsschutzgesetz (KschG) sorgt dafür, dass kein Arbeitgeber seine Mitarbeiter wahllos entlassen kann. Im Kündigungsschreiben muss einer der folgenden drei gesetzlich vorgeschriebenen Gründe genannt werden:

Personenbedingt
In diesem Fall gilt der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen als dauerhaft daran gehindert, seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Dabei ist es unerheblich, ob die Verhinderung auf Selbstverschulden zurückzuführen ist oder nicht. Mögliche Kündigungsgründe, die Person betreffend, sind:

  • Krankheit
  • Fehlende Arbeits- oder Berufsausübungserlaubnis
  • Mangelnde fachliche Eignung
  • Haft

Verhaltensbedingt
Eine Kündigung gilt als verhaltensbedingt, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich oder fahrlässig gegen seine im Arbeitsvertrag festgehaltenen Pflichten verstoßen hat. Unter anderem fallen hierunter Pflichtverstöße folgender Art:

  • Missachtung der betrieblichen Ordnung (z.B. Alkoholverbot)
  • Diebstahl
  • Arbeitsverweigerung
  • Beleidigendes oder tätliches Verhalten

Betriebsbedingt
Die Kündigung eines Arbeitnehmers kann auch mit betrieblichen Gründen gerechtfertigt werden. Darunter versteht man dringliche Erfordernisse vonseiten des Betriebs, durch die das Arbeitsverhältnis nicht aufrechterhalten werden kann. Die Entscheidung, welcher Arbeitnehmer die Firma verlassen muss, wird per Sozialwahl getroffen. Am häufigsten werden folgende Umstände angeführt, die ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses unmöglich machen:

  • Schließung von Abteilungen oder Filialen
  • Umstrukturierung von Arbeitsabläufen

Kündigungsschutzklage: Rechtsanwalt Dieter Abel erstreitet Ihre Abfindung!

Der Erhalt der Arbeitsstelle ist meist nicht das primäre Ziel, wenn Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage anstreben. Aufgrund des fehlenden Vertrauens vonseiten des Arbeitgebers empfindet ein Großteil der gekündigten Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis als nachhaltig gestört. Vielmehr wird die Klage dazu genutzt, eine Abfindung zu erzielen. Da auch Unternehmen einen langjährigen und kostenintensiven Kündigungsschutzprozess in der Regel scheuen, stehen die Chancen auf eine solche Vergleichszahlung nicht schlecht. Als erfahrener Rechtsanwalt weiß ich, wie Sie zu einer zufriedenstellenden Abfindung gelangen – lassen Sie sich von mir ausführlich beraten!