Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Pfändungsschutz ganz neu geregelt

Ruhende Kontenpfändung aus Vorjahren

Einige Gläubiger und einige Schuldner werden sich ab 1.1.2012 wundern.

Es wird von der Bank Geld auf Grund eines alten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gezahlt, obwohl auf dem Konto des Schuldners doch nur unpfändbares Einkommen wie z.B. Kindergeld eingeht. Ab 1.1.2012 sind die alten Schutzvorschriften aufgehoben.

Wer kein Pfändungsschutzkonto bei seiner Bank beantragt hat, zahlt.