Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Wie läuft eine Onlinescheidung ab?

Wie bei jedem normalen Scheidungsverfahren werden Daten benötigt.

Bitte füllen Sie den Fragebogen Ehesache vollständig aus und senden Sie ihn per Mail oder Post an mich . Sie erhalten dann am nächsten Werktag per Mail

  • eine vorbereitete Vollmacht,
  • eine Kostenschätzung,
  • eine Auflistung der etwa erforderlichen Urkunden,

für beide Eheleute vorbereitete Fragebogen zum Versorgungsausgleich, den Entwurf eines Scheidungsantrags.

Bitte prüfen Sie den Scheidungsantrag auf Richtigkeit der Daten und senden die unterschriebene Vollmacht gemeinsam mit den angeforderten Urkunden per Post an mich.

Erhalte ich keine Post von Ihnen, werden Kosten nicht berechnet.

Sofort nach Eingang der Vollmacht und Urkunden wird der vorbereitete Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht. Im Regelfall erhalten Sie dann binnen zwei bis drei Wochen die Gerichtskostenrechnung über mich zugesandt.
Sobald Sie diese ausgeglichen haben, beginnt das Gericht mit der Arbeit.

Das Gericht fordert im Regelfall beide Eheleute auf, den Fragebogen zum Versorgungsausgleich auszufüllen und einzureichen. Wenn Sie die Ihnen übersandten Fragebögen schon ausgefüllt an mich zurückgesandt haben, habe ich diese gleich mit dem Scheidungsantrag eingereicht . Das beschleunigt das Verfahren.

Wenn dann alle Auskünfte über die jeweiligen Altersversorgungen vorliegen, bestimmt das Gericht einen Termin zur Scheidung. Zu diesem Termin müssen Sie selbst erscheinen. Das kann ich Ihnen nicht abnehmen. Entweder bin ich selbst beim Scheidungstermin zugegen oder ich beauftrage ohne Zusatzkosten für Sie einen Kollegen, der den Scheidungstermin wahrnimmt..

In der Regel sind Sie 10 Minuten nach Beginn des Termins geschieden.

Der Scheidungsbeschluss wird einen Monat nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe rechtskräftig. Diese Frist wird abgekürzt, wenn auf Rechtsmittel verzichtet wird. Da aber im Regelfall bei einer derartigen Scheidung nur ein Rechtsanwalt zugegen ist, müsste ein zweiter für den Rechtsmittelverzicht Ihres Ehemannes / Ihrer Ehefrau / ihres Lebenspartners / ihrer Lebenspartnerin beauftragt werden. Auch hierbei kann ich ohne Zusatzkosten behilflich sein.