Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

BAföG und Betrug

Immer wieder kommt es vor, dass Studierende mit einer Strafanzeige vom BAföG-Amt überzogen werden, weil sie Vermögen angeblich nicht angegeben haben.
Es handelt sich dann dabei häufig um Sparkonten, die die Großeltern nach der Geburt auf den Namen des Kindes angelegt haben. Das BAföG-Amt fragt das Bundeszentralamt für Steuern. Das gibt Hinweise. Die Bank benennt als Kontoinhaber das Kind. Und prompt kommt es zu einer Rückforderung von Leistungen und einer Strafanzeige.

Auch wenn das Sparkonto auf den Namen des Kindes lautet, das Sparbuch sich aber noch in Händen der Großeltern befindet, ist das Kind nicht Kontoinhaber. Dies ist ständige Rechtsprechung nicht nur des Bundesgerichtshofs, sondern schon des Reichsgerichts (vgl. z.B. BGH in NJW 1967,101 ff.)

Folge davon ist, dass die Sparbücher, die sich noch im Besitz der Großeltern befinden, nicht als Vermögen des Kindes herangezogen werden können.

Es empfiehlt sich aber , wenn eine derartige Konstellation vermutet werden kann, die Großeltern zu befragen und sich eventuell von Ihnen eine entsprechende Bescheinigung geben zu lassen