Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Erkrankung und Urlaubsabgeltung

Langandauernde Erkrankung (unter Umständen über mehrere Jahre) führt nicht dazu, dass für mehrere Jahre Urlaubsabgeltung verlangt werden kann.

Gesetzliche Urlaubsabgeltungsansprüche erlöschen grundsätzlich nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deswegen arbeitsunfähig ist. Besteht die Krankheit aber über mehrere Jahre, kann der Urlaubsabgeltungsanspruch nicht über mehrere Jahre angespart werden. Urlaubsansprüche gehen daher bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abzugelten.