Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Hilfe, ich kann nicht bezahlen!

Dann sprechen Sie mich an. Zwar darf ich für Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren keine geringeren Gebühren, als gesetzlich vorgeschrieben, vereinbaren. Ich darf Ihnen aber Ratenzahlung gewähren.

Häufig wird aber die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe der einfachere Weg sein. Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe wird vom Gericht für Gerichtsverfahren bewilligt, die Erfolg versprechen und deren Kosten der jeweilige Antragsteller nicht bezahlen kann. Dabei werden die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen, die Wohnkosten, die Schuldentilgung und vieles mehr berücksichtigt. Häufig, nicht immer, hat der Antragsteller noch nicht einmal einen Euro aus eigener Tasche zu bezahlen.

Lassen Sie sich insoweit beraten. Füllen Sie die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse  aus. Fügen Sie die Belege bei und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Meist werden Sie diesen innerhalb von 48 Stunden erhalten können.