Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Irrtümer im Erbrecht (1)

Und wieder wurde vor einigen Tagen von Mandanten die Auffassung vertreten, dass ein Testament nicht nötig sei. Der überlebende Ehegatte werde ja eh alles erben, denn es seien ja keine Kinder vorhanden. Auf Nachfrage erklärte mir mein Mandant, dass er ein gutes Verhältnis zu seiner Schwester und deren Söhnen habe.

Dieser Irrtum ist weit verbreitet.

Der überlebende Ehegatte erbt nur allein, wenn keine Eltern, Geschwister, Nichten oder Neffen und keine Großeltern mehr leben. Sonst ist er nur Miterbe. (§ 1931 BGB )