Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Erbrecht in der Patchworkfamilie

Meine Kinder – Deine Kinder – Unsere Kinder

Wer kennt sie nicht, die Familien, in denen die Eheleute nicht nur ein gemeinsames Kind haben, sondern jeder Ehepartner aus anderen Beziehungen noch ein weiteres Kind.

Und was passiert, wenn ein Ehepartner ohne Testament verstirbt?

Ein Beispiel:
Der Ehemann hat ein Vermögen von 200.000,00 € in Form eines von seinen Eltern geerbten Einfamilienhauses.
Die Ehefrau hat kein Vermögen. Einen Ehevertrag haben die Eheleute nicht geschlossen.

Außer ihrer gemeinsamen Tochter Gundula hat die Ehefrau noch eine weitere Tochter Susanne, die von ihrem ersten Ehemann abstammt.
Der Ehemann hat wiederum aus seiner ersten Ehe einen Sohn Paul.

Der Ehemann stirbt plötzlich und unerwartet. Ein Testament hat er nicht hinterlassen.
Gesetzliche Erbin zu ½ ist seine Ehefrau. Gundula und Paul erben je ¼.
Die Witwe lebt noch einige Jahre froh und glücklich. An ihren Tod denkt sie nicht, errichtet kein Testament. Aber auch sie verstirbt eines Tages. Gesetzliche Erbinnen nach ihr sind Gundula und Susanne zu je ½.

Von dem Haus im Werte von 200.000 €, das seinem Vater einmal gehörte, erhält Paul daher letztlich nur 50.000,00 €, Gundula 100.000,00 €, Susanne, die mit Paul und Gundulas Vater nicht verwandt ist, ebenfalls 50.000,00 €.

Wenn ein solches Ergebnis nicht gewollt ist, kann es durch eine testamentarische Regelung vermieden werden. Lassen Sie sich beraten.