Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Irrtum im Erbrecht (1)

Pflichtteilsergänzung und 10-Jahres-Frist

Jeder weiß, dass Schenkungen des Erblassers binnen 10 Jahren vor seinem Tod den Pflichtteilsanspruch erhöhen können. Leider lese ich auch von Rechtsanwälten, dass eine Schenkung an die Ehefrau von vor 20 Jahren nicht mehr zur Ergänzung des Pflichtteilanspruchs herangezogen werden könne. Dies ist falsch. Die 10-Jahres-Frist beginnt mit Auflösung der Ehe, also meist mit dem Tode des Erblassers. Die lange zurück liegende Schenkung kann also berücksichtigt werden.