Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Scheidung

Die Scheidung der Ehe wird ausgesprochen, wenn der Richter sich davon überzeugt hat, dass die Ehe zerrüttet ist und eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu erwarten ist.

Dies ist immer dann der Fall, wenn

  • die Eheleute zum Zeitpunkt des Scheidungstermins länger als ein Jahr getrennt leben und auch der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt,

oder

  • die Eheleute länger als drei Jahre getrennt leben, wobei die Zustimmung des anderen Ehegatten nicht mehr erforderlich ist,

oder

  • es demjenigen Ehegatten, der die Scheidung begehrt, nicht mehr zuzumuten ist, mit dem anderen verheiratet zu bleiben.

Ich berate Sie vor der Einleitung einer Scheidung über Voraussetzungen und Konsequenzen einer Ehescheidung. Es kann manchmal sinnvoll sein, einen Antrag hinauszuzögern oder aber vorzuziehen. Gemeinsam mit Ihnen erörtere ich das Für und Wider der möglichen Regelungen für die Zeit der Trennung und nach der Scheidung. Eine einvernehmliche Regelung aller anstehenden Probleme ist dabei allemal besser als jahrelange kostenträchtige gerichtliche Auseinandersetzungen.

Auch die Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird von mir nach diesen Grundsätzen bearbeitet.