Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Unterhalt und freiwilliges soziales Jahr

Bislang wurde in der Rechtsprechung und der juristischen Fachliteratur die Auffassung vertreten, dass in der Regel während der Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahrs kein Unterhaltsanspruch des Kindes gegen die Eltern besteht.

Nunmehr hat das OLG Celle in einem Beschluss vom 06.10.2011 (Az.: 10 WF 300/11) entscheiden, dass das freiwillige soziale Jahr  – unabhängig von den weiteren Auisbildungsplänen des volljährigen Kindes – im Zweifel zur Ausbildung zählt.
Die Folge davon ist, dass Unterhalt gezahlt werden muss.

Ob sich diese Rechtsprechung durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Es bestehen erhebliche Bedenken dagegen.