Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Unterhalt für die Mutter

Unterhalt und Kinderbetreuung

Immer wieder lese ich auch von Rechtsanwälten:

“Angesichts des Alters des Kindes ist die Mutter nicht zur Arbeit verpflichtet.” Der Vater müsse daher Unterhalt zahlen.
Und das wird dann auch noch steif und fest behauptet, wenn das Kind 5 Jahre alt ist.

Das Gesetz sagt etwas anderes.

Betreuungsunterhalt ist für die Mutter zu zahlen bis das Kind drei Jahre alt ist. Da hilft auch das häufige Gejammere der Väter, dass die Mutter doch arbeiten könne, nichts.

Ab Vollendung des dritten Lebensjahres kommt es aber auf den Einzelfall an. Kann das Kind nicht in einer öffentlichen Einrichtung (Ganztagsschule, Kindergarten etc. ) betreut werden, muss die Mutter nicht ganztags arbeiten. Kann das Kind aber auf diese Art ganztags betreut werden, ist die Mutter in der Regel verpflichtet, einer Ganztagstätigkeit nachzugehen.

Die Kindergartenkosten sind als Mehrbedarf des Kindes von Mutter und Vater grundsätzlich im Verhältnis ihrer Einkommen zu tragen.