Was kostet das?
Die Kosten werden nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (kurz: RVG) berechnet.
Die Höhe der einzelnen Gebühr richtet sich nach dem sogenannten Streitwert oder auch Gegenstandswert. Kurz gesagt: Je höher das Einkommen und das Vermögen der Eheleute, desto höher sind die Gebühren.
Beispiel:
- monatliches Nettoeinkommen beider Eheleute : 3000,00 €
beide haben Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Gegenstandwert Scheidung (dreifaches Monatsnettoeinkommen) 9.000,00 €
Gegenstandswert Versorgungsausgleich 1.800,00 €
Summe: 10.800,00 € - Gerichtskosten : 438,00 €
Rechtsanwaltskosten : 1588,65 €
- Kosten der Ehescheidung insgesamt: 2026,65 €