Rechtsanwalt Dieter Abel aus Hamburg

Welche Kosten entstehen im Scheidungsverfahren?

Für das Scheidungsverfahren richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist die Summe der letzten drei Nettomonatseinkommen beider Eheleute zuzüglich 5% des gemeinschaftlichen Vermögens (nach Abzug von Schulden). Aus der Tabelle zum RVG wird dann nach diesem Wert die Gebühr ermittelt.

Wenn Sie sich aber noch um Unterhalt streiten, bildet der Jahresbetrag des geforderten Unterhalts den Gegenstandswert, unabhängig davon, wie viel Unterhalt zugesprochen wird. Wenn Sie Zugewinnausgleich fordern, stellt die geforderte Summe den Gegenstandswert dar, unabhängig davon, was tatsächlich dann zu zahlen ist.

 Je höher die Forderungen, desto teurer wird das Verfahren. Je weniger Sie sich streiten, desto kostengünstiger ist die Trennung bzw. Scheidung.

Nach deutschem Recht muss ein Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden. Der andere Ehegatte muss aber keinen Rechtsanwalt beauftragen. Vielmehr teilen sich beide Eheleute häufig die Kosten.